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Vorsorgevollmacht

Zwei Menschen halten sich die Hände
Foto: Halfpoint / stock.adobe.com

Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen können jeden Menschen ganz plötzlich treffen. Wer kümmert sich dann um Ihre persönlichen, gesundheitlichen oder finanziellen Angelegenheiten? Ohne eine Vorsorgevollmacht darf selbst eine nahestehende Person – wie Ehepartner*in oder ein Familienmitglied – nicht automatisch für Sie entscheiden.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie frühzeitig eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in Ihrem Sinne handeln dürfen – zum Beispiel beim Abschluss von Verträgen, bei Bankgeschäften oder bei Entscheidungen rund um Pflege, Gesundheit und Wohnen. 

Der SKM Landkreis Waldshut e.V. informiert, berät und begleitet Sie persönlich beim Erstellen Ihrer Vorsorgevollmacht. Auch Vorträge zum Thema „Vorsorge“ gehören zu unserem Angebot sowie viele Informationsmaterialien.

Wichtig zu wissen: Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich verfasst, möglichst konkret formuliert und gut auffindbar aufbewahrt werden. Je nach Inhalt kann eine Beglaubigung durch die Betrauungsbehörde oder notarielle Beurkundung sinnvoll oder notwendig sein. Auch die Auswahl der bevollmächtigten Person sollte mit Bedacht getroffen und offen besprochen werden

Tipp: Eine Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hilft im Notfall, Ihre Vertrauensperson schnell zu finden.

Vorsorge ist Vertrauenssache – wir unterstützen Sie gerne dabei!

 

Eine offizielle Vorlage erhalten Sie kostenlos vom Bundesministerium der Justiz.

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Hier finden Sie auch Formulare in verschiedenen Fremdsprachen.

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Es gibt auch eine Broschüre in Leichter Sprache, die besonders einfach zu verstehen ist.

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Hier finden Sie eine Vorlage in Leichter Sprache vom SKM Freiburg e.V. zum selber ausfüllen

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